TY - JOUR TI - Registerpfandrecht an einem Unternehmen in der RF - Teil 2 AB - Zu den Besonderheiten des russischen Pfandrechts gehört die Betrachtung des Unternehmens als einheitlicher Vermögenskomplex sowie die Art seiner Verpfändung. Ein Unternehmen in diesem Kontext ist nicht die juristische Person, sondern ein Vermögenskomplex als Träger zivilrechtlicher Rechte und Pflichten. Insofern wird das Unternehmen als Vermögenskomplex als Immobilie angesehen. Das Unternehmenspfand ist in der Russischen Föderation daher im Gegensatz zu den anderen in dieser Serie behandelten Ländern als Unternehmenshypothek ausgestaltet. Es wird im Immobilienregister (und nicht im Pfandregister) eingetragen und umfasst neben den zum Unternehmen gehörenden Immobilien u.a. auch die dazugehörenden beweglichen Sachen. DO - na SP - 173 EP - 177 PY - 2019-01-01 JO - WiRO Wirtschaft und Recht in Osteuropa AU - Bauer-Mitterlehner, Ingeborg ER -