TY - JOUR TI - Mindestsicherung im Mehrebenensystem AB - Für die Einrichtung von Systemen der Mindestsicherung ist verfassungsrechtlich primär der Bund kompetent. Er unterliegt dabei gemeinschaftsrechtlichen Bindungen, die über die Beachtung des dauernden Aufenthaltsrechtes weit hinausgehen. Eine Vergemeinschaftung des Sozialrechtes ist keineswegs eine phantastische Utopie. SP - 58 EP - 67 PY - 2008-04-01 JO - Journal für Rechtspolitik (JRP) AU - Kneihs, Benjamin ER -