Liability for spaces open to the public
Type Research Project
Duration Jan. 1, 2000 - Jan. 31, 2005
- Civil Law and Civil Procedure Group I AB (Details)
Tags
Press 'enter' for creating the tag- Höller, Agnes (Former researcher) Project Head
Abstract (German)
In den 70er-Jahren wurde § 1319a in das ABGB eingefügt. Diese Bestimmung normiert, dass derjenige, der einen öffentlich zugänglichen Weg eröffnet, für seine Instandhaltung verantwortlich ist und für aus mangelnder Instandhaltung resultierende Unfälle haftet. Jedoch liegt diese Bestimmung zum System des österr. Schadenersatzrechtes quer und bietet zahlreiche rechtsdogmatische Einzelprobleme.<BR>Das vorliegende Projekt wird im Rahmen einer Dissertation durchgeführt.
Publications
Classification
- 5209 Liability law (Details)